Impfung beim Hund

Wenn eine Hündin (Muttertier) immer regelmässig und sorgfältig geimpft wurde, verfügen Hundewelpen bereits unmittelbar nach ihrer Geburt über eine minimale "Grundausstattung" von Antikörpern gegen bestimmte Infektionskrankheiten, die Ihnen über die Plazenta von der Mutter mitgegeben werden. Innerhalb der ersten drei Lebenstage erhalten die Welpen dann zusätzlich über die Muttermilch Antikörper, welche, mit individuellen Schwankungen, die Welpen vorläufig schützen. Ungefähr ab der 6. Lebenswoche geht dieser Schutz langsam verloren, da die mütterlichen Antikörper bis zur 14. Lebenswoche abgebaut werden. 

In der Regel beginnt man daher zwischen 6. und 8. Lebenswoche mit der Grundimmunisierung der Welpen, Wiederholungsimpfungen sollten bei Welpen in der 12.-14. Lebenswoche und ggf. in der 16.-18. Lebenswoche erfolgen, um bei den Tieren einen belastbaren Impfschutz für das erste Lebensjahr aufzubauen.
Ab dem 1. Lebensjahr müssen dann regelmässig (jährlich) Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, um dem Hund einen konstanten Impfschutz zu erhalten. Im Einzelfall kann aber ein Abweichen von diesem Schema erforderlich sein, wenn z. B. eine ungenügende Ausstattung der Welpen mit mütterlichen Antikörpern vermutet wird, ein erhöhter Infektionsdruck vorliegt, oder gar eine Infektionserkrankung befürchtet werden muss. In allen diesen Fällen ist es ratsam, rechtzeitig Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt zu befragen, welche Vorgehensweise sie/er Ihnen empfiehlt. 

Impfempfehlung Hund 

Als Grundimmunisierungen von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren

Im Alter von :

8 Lebenswochen: Staupe, HCC*), Parvovirose**), Leptospirose 

12 Lebenswochen: Staupe, HCC*), Parvovirose, Leptospirose, Tollwut 

16 Lebenswochen: Staupe, HCC*), Parvovirose, Tollwut***) 

15 Lebensmonaten: Staupe, HCC*), Parvovirose, Leptospirose, Tollwut 

 

In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in den selben Abständen. 

Ab einem Alter von 12 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 – 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach 1 Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend. 

*) Die konsequente Impfung gegen Hepatitis contagiosa canis (HCC), verursacht durch canines Adenovirus Typ 1 (CAV-1), hat dazu geführt, dass diese Erkrankung in der westeuropäischen Hundepopulation nur noch sehr selten beobachtet wird. Eine Umfrage in Untersuchungslabors ergab, dass der Erreger nur sporadisch nachgewiesen werden konnte. Die auf dem Markt verfügbaren Impfstoffe enthalten als Impfvirus CAV-2, welches aufgrund seiner antigenetischen Verwandtschaft eine Kreuzimmunität gegenüber CAV-1 induziert. Eine ausreichende Schutzwirkung gegen HCC ist zu erwarten. CAV-2 selbst ist als Krankheitserreger hauptsächlich dem Zwingerhustenkomplex zuzuordnen. CAV-2 kann post vacc. ausgeschieden und auch auf ungeimpfte Tiere übertragen werden, allerdings ohne klinische Symptome zu verursachen 

(s. Packungsbeilagen). 

**) In gefährdeten Beständen ist eine zusätzliche Impfung im Alter von 6 Wochen empfehlenswert. Die weitere Impfempfehlung wird dadurch nicht verändert. 

***) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene 2. Impfung geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.

 



Copyright © by Sandra Balsat-Glasmacher * 14.07.2009 *

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